Dr. Becker Neurozentrum Niedersachsen
In unserer neurologischen Rehaklinik können Sie sich während Ihrer Reha auf modernste Therapien, fachliche Expertise und ein motiviertes Team verlassen.

Was kostet mich die Reha im Dr. Becker Neurozentrum Niedersachsen?


An den Prozessen rund um die Reha sind viele Akteure beteiligt. Das kann schnell verwirren. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie als Patient/in nicht den Überblick verlieren.


Für Patienten/innen der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung haben wir im Bereich „Reha-Antrag“ alle wichtigen Informationen rund um die Kosten einer Reha zusammengefasst. Dort erfahren Sie, wer die Kosten Ihrer Reha übernimmt, welche Kosten übernommen werden und welche Kosten Sie als Patient/in selbst tragen müssen.




Wer übernimmt die Kosten der Reha?


Wer Ihr sogenannter Kostenträger ist und Ihre Reha zahlt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Bei Angestellten und Arbeitnehmern/innen, die nach der Reha wieder in den Beruf zurückkehren möchten, übernimmt etwa die Deutsche Rentenversicherung die Kosten der Rehabilitation. Bei Rentnern/innen zahlt in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung. Keine Sorge: Wenn Sie Ihren Reha-Antrag an den falschen Kostenträger senden, leitet dieser ihn automatisch an die korrekte Stelle weiter. Wenn Sie die Reha im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung machen, regelt der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus die Kostenübernahme für Sie.





Welche Kosten übernimmt der Kostenträger?


Egal, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, er zahlt alle Maßnahmen für Sie, die für eine erfolgreiche stationäre Reha notwendig sind:


  • Ihre anfallenden Reisekosten zur Klinik;

  • Ihre Unterkunft während der Reha;

  • Ihre Verpflegung im Klinikrestaurant (Frühstück, Mittagessen, Abendessen);

  • Ihre ärztliche, therapeutische und pflegerische Betreuung während der Reha;

  • Ihre verordneten Therapien und Behandlungen während der Reha.


Welche Kosten muss ich als Patient/in selbst tragen?


Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. In der Regel müssen Versicherte eine Eigenbeteiligung in Höhe von maximal 10 Euro pro Tag leisten, wenn sie eine stationäre Reha in Anspruch nehmen; ähnlich wie bei einem Krankenhausaufenthalt. Dieser Maximalbetrag gilt für alle Kostenträger, kann jedoch unter Umständen niedriger ausfallen. Das ist von Ihrem Monatseinkommen abhängig. Unter Umständen können Sie sich von der Eigenbeteiligung sogar gänzlich befreien lassen, wenn diese eine zu hohe finanzielle Belastung für Sie darstellt. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit Ihrem Kostenträger bzw. dem Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus.



Optionale Zusatzleistungen


Sie haben die Möglichkeit, während der Reha Zusatzleistungen des Dr. Becker Neurozentrums Niedersachsen in Anspruch zu nehmen, deren Kosten Sie selbst tragen müssen. Dazu gehören:


  • die Nutzung von WLAN außerhalb des Eingangsbereichs, Zimmer-Telefon sowie TV auf Ihrem Zimmer. Informationen dazu finden Sie hier; (Link zu „Multimedia“ unter „Während der Reha“)

  • die Nutzung unserer Waschmaschinen (3,- € pro Waschgang inkl. Waschmittel) und Trockner (2,- € pro Trocknereinheit);

  • Snacks und Kaffeespezialitäten aus unserem Snackautomaten

  • die Unterbringung einer Begleitperson. Informationen dazu finden Sie hier.

  • Komfort-Paket, Komfort-Plus paket und Premium-Zimmer; nähere Infos dazu finden Sie in diesem Flyer


Bitte beachten Sie: Begleitpersonen müssen vor dem Reha-Start in der Klinik angemeldet werden, damit wir ein entsprechendes Zimmer für Sie reservieren können.



Mein Kostenträger ist nicht die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung. Kann ich auch über einen anderen Kostenträger eine Reha im Dr. Becker Neurozentrum Niedersachsen machen – und was kostet sie mich?


Bei uns sind Sie auch als Patient/in mit einem anderen Kostenträger herzlich zur Reha willkommen! Weitere Kostenträger können z. B. eine Beihilfestelle, eine private Krankenkasse, eine Berufsgenossenschaft, eine Unfallversicherung oder in Einzelfällen auch die Agentur für Arbeit sein. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für die Reha erhalten haben, sollten Sie sich im ersten Schritt mit Ihrem Kostenträger in Verbindung setzen, um zu erfragen, ob und unter welchen Bedingungen sowie in welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgen kann. Wenn Sie Ihre Reha im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung machen möchten, hilft Ihnen der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus weiter. Sie haben auch die Möglichkeit, als Selbstzahler eine Reha bei uns zu durchlaufen. Kontaktieren Sie in diesem Fall unsere Patientenaufnahme.


Ausführlichere Informationen zum Thema Kostenübernahme finden Sie hier.