Wissenswertes zur Beantragung einer Reha im Neurozentrum Niedersachsen
Im deutschen Gesundheitssystem gibt es zwei Wege, eine Rehabilitation zu beantragen. Das sogenannte Heilverfahren (HV) kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die mit einer chronischen Erkrankung wie Multipler Sklerose leben. Die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehabilitation für Menschen, die ein Akutereignis wie z. B. einen Schlaganfall erlitten haben. Sie schließt sich – wie der Name schon sagt – direkt an einen Krankenhausaufenthalt an bzw. erfolgt spätestens zwei Wochen nach der Entlassung.
Beide Reha-Verfahren sind im Dr. Becker Neurozentrum Niedersachsen möglich. In beiden Fällen muss die Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragt werden. Während bei einer AHB der Sozialdienst des Krankenhauses das Antragsverfahren für Sie übernimmt, müssen Sie Ihre Reha als Heilverfahren selbst beantragen.
Lassen Sie sich von den vielen Formularen und dem Amtsdeutsch nicht einschüchtern! Letztlich ist es viel einfacher als gedacht, die richtige Reha für sich zu finden und zu beantragen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrem Reha-Antrag. Nutzen Sie dazu unsere Hilfestellungen wie z. B. unseren kostenlosen Leitfaden, der Sie Schritt für Schritt durch Ihre Aufgaben bei einem Reha-Antrag führt, oder unsere Direktbetreuung durch den Dr. Becker Infoservice: