Unser Appell an die Politik: Wir fordern einen Rehazukunftspakt!

Die medizinische Rehabilitation muss als eigenständige Säule im Gesundheitswesen verortet und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.

Unser Appell an die Politik: 
Wir fordern einen Rehazukunftspakt!


Die medizinische Rehabilitation muss als eigenständige Säule im Gesundheitswesen verortet und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.


Warum ist das notwendig?



1. Rehabilitation wird vergessen!


Aktuell wird die medizinische Rehabilitation schlicht weg nicht mitgedacht! Meist fehlen fachlich versierte Ansprechpartner/Fachexperten in den Gesundheits- und Arbeitsministerien der Länder und beim BMG. Im Organigramm des BMG gibt es keine Verortung der medizinischen Rehabilitation. Ohne eindeutige personelle Zuständigkeit im Organigramm hat die medizinische Rehabilitation keine Vertretung und Relevanz, wenn es um ihre Weiterentwicklung geht.


Gesetze, Rahmenempfehlungen und andere Regelungen für Krankenhäuser versucht man meist nachträglich auf die medizinische Rehabilitation zu übertragen. Das haben insbesondere Gesetzgebungen in der Corona-Pandemie gezeigt. Die Folgen sind aufwendiges Nachsteuern, weil die Vorgaben und Regelungen in der Praxis nicht funktionieren. Die Reha-Branche wird schlicht vergessen und deren Perspektive zu Lasten von Patienten nicht einbezogen.


Die medizinische Rehabilitation muss dringend als eigenständige Säule des Gesundheitswesens wahrgenommen und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.



2. Rehabilitation rechnet sich!


„Im Rahmen einer Forschungsarbeit bezifferte Prof. Dr. Krischak, leitender Chefarzt der Fachabteilung Orthopädie und Unfallchirurgie in der Federseeklinik und Leiter des Instituts für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm (IFR), zusammen mit seiner Mitarbeiterin Dr. Lena Tepohl die positiven finanziellen Effekte von Reha auf die deutsche Volkswirtschaft.“ „So werden die Kosten der Reha nicht nur amortisiert, sondern bewirken sogar eine Einsparung von mehr als 700 € pro Rehabilitand. Eine Hochrechnung für 346.000 Rehabilitanden der Orthopädie ergibt eine Ersparnis von somit 243 Mio. € pro Jahr. Hinzukommen noch weitere Effekte über eine Stabilisierung von Erwerbsverläufen und Vermeidung bzw. Verzögerung von Berentungen, die in diesem Modell noch nicht berücksichtigt sind.„ (1)


Und diese Forschungsarbeit bezieht sich nur auf eine Reha-Indikation! In medizinische Rehabilitation muss investiert werden!



 3. Abfederung der Folgen für Patienten mit Long-COVID und Post-COVID-Syndrom


Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wertvoll das System der Sozial-Versicherung mit einer guten medizinischen Versorgung ist. Für diejenigen, die mit SARS-COV-2 infiziert waren und immer noch an den psychischen und körperlichen Folgen der Erkrankung leiden, ist es notwendig, kurzfristig Perspektiven zu schaffen. Für diese Patienten muss jetzt zielgerichtet Rehabilitation ermöglicht werden, um soziale und berufliche Teilhabe wo immer möglich zu realisieren.


Die Rehabilitation mit ihrem multimodalen Ansatz ist das geeignete Instrument, um die gesundheitlichen und psychosozialen Folgen von Long-COVID Patienten und Patienten mit Post-COVID-Syndrom zu lindern. Von Long-COVID spricht man, wenn nach einer akuten SARS-COV-2 Infektion die Symptome auch vier Wochen ab Infektion noch vorhanden sind oder post-akute Folgen von COVID-19 bestehen. Bei einer Persistenz von mehr als zwölf Wochen ab Infektion spricht man von dem Post-COVID Syndrom. Der Zugang zu weiterer medizinischer Versorgung wie z. B. Rehabilitation muss für diese Zielgruppe ohne Barrieren durch Kostenträger schnell und einfach erfolgen, um Kontinuität in der Weiterversorgung zu gewährleisten, empfiehlt die aktuelle S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID. (2)


Die der S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID zu Grunde liegenden Forschungsergebnisse zeigen, dass „während die Prävalenz von Long/Post-COVID Symptomen nach schweren Verläufen häufiger ist, zeigen sich im Niedrigprävalenzbereich in 13,3 % der Test-positiven Studienteilnehmer/innen Symptome ≥ 28 Tage, bei 4,5 % ≥ 8 Wochen und bei 2,3 % ≥ 12 Wochen Dauer, allerdings kann dieses auch bei initial milder SARS-CoV-2-Infektion auftreten.“ (3)  D.h. es handelt sich um eine aktuell stetig wachsende Patientengruppe. Dem RKI sind bisher 4.030.681 Fälle von COVID-Infektionen in Deutschland gemeldet worden. (4)


Es muss kurzfristig gehandelt und Rehabilitation ohne Bürokratie für alle Betroffenen ermöglicht werden.



 4. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel


Gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft und dem zunehmenden Fachkräftemangel wird Rehabilitation gebraucht, um Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und Teilhabe zu ermöglichen. Pflegebedürftigkeit muss vermieden werden. Reha vor Rente und Reha vor Pflege ist für alle Indikationsbereiche verpflichtend umzusetzen.


Die Daten des Statistischen Bundesamtes aus 2019 zeigen deutlich, dass Vorsorge- und Rehabilitation eine zunehmende Rolle spielen (s. Grafik (5) ) und so dazu beitragen, Verschlimmerung von Erkrankungen zu verhindern, Erwerbsbiografien bis ins Alter zu ermöglichen und Pflege zu vermeiden.






Seit 2010 bewegen sich die Fallzahlen auf einem kontinuierlich ansteigenden Niveau. Der nur langsame Anstieg trotz älter und kränker werdender Gesellschaft begründet sich darin, dass es in den letzten Jahren insbesondere für rehabilitationsbedürftige GKV-Patienten schwierig war, ein Heilverfahren genehmigt zu bekommen. Hier wurde erst im letzten Jahr durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz nachgebessert. Die Verhandlungen zur Etablierung von geeigneten Rahmenempfehlungen dauern seit 2020 an.


Rehabilitation muss zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Erwerbsfähigkeit sowie zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit verstärkt ermöglicht werden.





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(1) Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm: Weniger Arbeitsunfähigkeiten nach Rehabilitation, unter: https://ifr-ulm.de/weniger-arbeitsunfaehigkeitstage-nach-rehabilitation/ (abgerufen am 07.09.21)


(2) Vgl. Koczulla, AR1, Ankermann, T10, Behrends, U17 ,Berlit, P5, Böing, S8, Brinkmann, F10, Franke, C8, Glöckl, R1, Gogoll, C1, Hummel, T12, Kronsbein, J2, Maibaum, T3, Peters, EMJ4, Pfeifer, M1, Platz, T7, Pletz, M11, Pongratz, G 16, Powitz, F8, Rabe, KF1, Scheibenbogen C15, Stallmach, A9, Stegbauer, M2, Wagner, HO3, Waller, C14, Wirtz, H1, Zeiher, A6, Zwick, R1 S1-Leitlinie Post-COVID/LONG-COVID, unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html (abgerufen am 06.09.21)


(3) Koczulla, AR1, Ankermann, T10, Behrends, U17 ,Berlit, P5, Böing, S8, Brinkmann, F10, Franke, C8, Glöckl, R1, Gogoll, C1, Hummel, T12, Kronsbein, J2, Maibaum, T3, Peters, EMJ4, Pfeifer, M1, Platz, T7, Pletz, M11, Pongratz, G 16, Powitz, F8, Rabe, KF1, Scheibenbogen C15, Stallmach, A9, Stegbauer, M2, Wagner, HO3, Waller, C14, Wirtz, H1, Zeiher, A6, Zwick, R1 S1-Leitlinie Post-COVID/LONG-COVID, unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html #page 7 (abgerufen am 06.09.21)


(4) Robert Koch Institut: Covid-19, Fallzahlen in Deutschland und weltweit, unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html (abgerufen am 08.09.21)


(5) Statistisches Bundesamt: Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/_inhalt.html#sprg229158 (abgerufen am 21.06.21)