Hilfen für Ihren Reha-Antrag
Sie möchten eine Reha in einer Dr. Becker Klinik machen? Wir haben alle wichtigen Infos zum Reha-Antrag, Kosten, Ansprechpersonen und Co. auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Schritt 4: Abwarten und eventuell aktiv werden:


Ich habe meinen Reha-Antrag an meinen Kostenträger geschickt – und jetzt?



Die Bearbeitungszeit Ihrer Unterlagen beim Kostenträger kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend erhalten Sie einen Brief von Ihrem Kostenträger. Dieser beinhaltet eine von vier möglichen Entscheidungen:


Ihre Reha in Ihrer Wunschklinik wurde genehmigt


In diesem Fall leitet der Kostenträger seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Sobald die Klinik Ihren Aufenthalt geplant hat, erhalten Sie Ihr persönliches Einladungsschreiben. Dieses enthält u. a. Ihre Anreisedaten sowie weiterführende Informationen rund um Ihre Reha in der Klinik.





Rehantrag bewilligt – wie lange muss ich auf einen Rehaplatz warten?


Wie lange Sie auf Ihren Rehaantritt warten müssen, hängt von der Auslastung der jeweiligen Klinik ab. Grundsätzlich muss die Reha innerhalb der nächsten sechs Monate nach Bewilligung angetreten werden. Die Dr. Becker Klinikgruppe gibt hier Auskunft über die aktuellen Wartezeiten in ihren Kliniken.




Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik


Ihr Kostenträger sieht die medizinische Notwendigkeit der Reha, möchte Sie aber in einer anderen Klinik behandeln lassen. Er schlägt Ihnen eine oder mehrere alternative Kliniken vor. Diese Auswahl müssen Sie jedoch nicht akzeptieren. Es kann sein, dass Ihr Kostenträger Sie einer seiner sogenannten Vertragskliniken zuweisen möchte, weil er mit dieser einen Vertrag über eine besonders günstige Vergütung abgeschlossen hat. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Wie Sie gegen die Entscheidung Ihres Kostenträgers Widerspruch einlegen, erklären wir Ihnen in unserem Flyer.




Die Reha in Ihrer Wunschklinik wurde genehmigt, jedoch sollen Sie dafür Mehrkosten zahlen



Es kann vorkommen, dass Ihr Kostenträger für die Bewilligung Ihrer Wunschklinik z. T. erhebliche Zuzahlungen von Ihnen fordert. Unter Umständen kann diese Zuzahlungsforderung rechtens sein. Wie Sie dies in wenigen Schritten überprüfen können und was Sie im Fall einer unrechtmäßigen Zuzahlungsaufforderung unternehmen sollten, haben wir Ihnen in unsere Flyer zusammengefasst.





Ihre Reha wurde abgelehnt


Ihre Reha wurde abgelehnt? Das ist kein Grund zur Beunruhigung. Sie haben vier Wochen Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. In den allermeisten Fällen wird die Reha dann genehmigt. Wie Sie am besten vorgehen, haben wir für Sie in unserem Flyer zusammengefasst. Sie können darüber hinaus gerne mit dem Dr. Becker Infoservice Kontakt aufnehmen:







Sie haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Unterstützung bei Ihrem Reha-Antrag?


Sie haben Fragen rund um den Reha-Antrag oder benötigen Unterstützung beim Widerspruchsverfahren? Wir beraten Sie gerne!

Nutzen Sie unsere Dr. Becker Info-Services:


Online-Services und Chat-Möglichkeit: Dr. Becker Infoservices

Tel.: 0221 588 30 822

E-Mail: infoservice@dbkg.de