Hilfen für Ihren Reha-Antrag
Sie möchten eine Reha in einer Dr. Becker Klinik machen? Wir haben alle wichtigen Infos zum Reha-Antrag, Kosten, Ansprechpersonen und Co. auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Wer zahlt die Reha?


Der Kostenträger: Wer zahlt meine Reha?



Wer Ihre Rehamaßnahme bezahlt, hängt von Ihrem Erwerbstatus ab.


  • Sind Sie berufstätig, zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Das gilt auch, wenn Sie krankgeschrieben sind.


  • Sind Sie nicht erwerbstätig, also z. B. Rentner:in oder arbeitslos, kommt Ihre Krankenkasse für die Reha auf.




Entstehen mir Kosten durch eine Rehamaßnahme?


Sie selbst zahlen für Ihre Reha den gesetzlichen Eigenanteil von 10 EUR pro Tag (Zuzahlungspflicht). Wenn Sie mit dem Auto anreisen, könnten Parkgebühren anfallen. Für Unterkunft, Verpflegung und Therapiemaßnahmen in der Rehaklinik kommt Ihr Kostenträger für Sie auf.



Infografik "Wer zahlt meine Reha?"





Kann ich mich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen?



Jede/r gesetzlich Versicherte muss eine Zuzahlung zur Reha in Höhe von 10 €/Tag leisten. In einigen Fällen können Sie von dieser Abgabe befreit werden, z. B. als Rentenversicherungspatient im Übergangsgeld oder bei einem sehr geringen Haushaltseinkommen. Detaillierte Informationen hierzu können Sie bei Ihrem Kostenträger anfragen.