Hilfen für Ihren Reha-Antrag
Sie möchten eine Reha in einer Dr. Becker Klinik machen? Wir haben alle wichtigen Infos zum Reha-Antrag, Kosten, Ansprechpersonen und Co. auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Klinikwahl: Wie Sie die für Sie beste Klinik finden



Wie finde ich die beste Rehaklinik für mich?


Sie haben ein Mitspracherecht bei der Wahl Ihrer Rehaklinik, das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht. In Ihrem Rehaantrag sind Freifelder, in die Sie Ihre Wunschklinik eintragen können.

Damit Ihre Reha ein Erfolg wird, wählen Sie die Einrichtung nach medizinischen und persönlichen Gründen aus.



Medizinische Gründe, z. B.:

  • Behandelt die Rehaklinik Ihre Erkrankung (medizinische Eignung)?

  • Ist die Rehaklinik modern ausgestattet?

  • Werden Sie in der Rehaklinik nach neuesten Therapiestandards behandelt?

  • Gibt es medizinische Sonderprogramme, die genau auf Ihre Bedürfnisse eingehen?

  • Ist die Qualität der Reha von unabhängigen Stellen geprüft und bestätigt?

Persönliche Gründe, z. B.:

  • Lage: Wollen Sie Ihre Reha wohnortnah oder wohnortfern machen?

  • Unterbringung: Gibt es Einzelzimmer, vielleicht sogar mit Balkon?

  • Wohlfühlfaktor: Wie ist die Klinik gelegen? Gefallen Ihnen Lage und Einrichtung?

  • Freizeitprogramm: Was bietet Ihnen die Klinik in Ihrer therapiefreien Zeit?

  • Benötigen Sie spezielle Angebote wie z. B. die Reha mit Kind oder die Reha mit Hund?






Unsere Checkliste: So wählen Sie die beste Rehaklinik


Mit unserer Checkliste finden Sie die beste Klinik für sich oder Ihren Angehörigen:





Wann Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben können


Die Wahl der passenden Klinik ist entscheidend für Ihren Rehaerfolg. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Patientinnen und Patienten ihre Klinik selbst wählen können.



  1. Wunschklinik im Rehantrag eintragen

    Im Rehantrag sind Freifelder dafür vorgesehen. In diese tragen Sie Ihre Wunschklinik (bis zu drei Rehaeinrichtungen) ein. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in diesem Video


  2. Wunschklinik nachträglich angeben

    Wenn Sie in Ihrem Rehaantrag keine Angaben zur Wunschklinik gemacht haben, schlägt Ihr Kostenträger Ihnen Kliniken vor. Wenn Ihnen diese nicht zusagen, können Sie auch jetzt noch Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben.