Schritt 3: Die richtige Klinik finden und als Wunsch angeben
Jede/r Rehabilitand/in hat das Recht, sich die Einrichtung für seine/ihre Reha selbst auszusuchen: das Wunsch- und Wahlrecht. Um dieses Recht anwenden zu können, muss Ihre gewünschte Rehabilitationseinrichtung für Ihr individuelles Krankheitsbild medizinisch geeignet sein.
Wie setze ich meinen Klinikwunsch um?
Geben Sie die Wunschklinik einfach in Ihrem Antragsformular (Seite 2) für die Rehabilitation an:
Achten Sie bei der Auswahl der Klinik auf die medizinische Eignung (passenden Angebot für Ihre Erkrankung)
Fügen Sie die vollständige Adresse und den Namen der Wunschklinik in das Antragsformular in dem Bereich „Wunsch und Wahlrecht“ ein.
Wir empfehlen Ihnen, eine der Dr. Becker Kliniken als Wunschklinik anzugeben, um von unseren umfangreichen Erfahrungen und Kompetenzen in der Rehabilitation zu profitieren.
Bei vereinzelten Patienten kann der Kostenträger für die Rehabilitation auch die gesetzliche Krankenkasse sein. Dies ist zum Beispiel bei Rentnern der Fall. Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Rehaantrag bei der Krankenkasse beachten müssen.
Wunsch- und Wahlrecht bei der Krankenkasse
Wenn Ihr Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse ist, müssen Sie Ihren Klinikwunsch begründen.
In erster Linie muss sich die Klinik medizinisch für die Behandlung Ihrer Erkrankung eignen. Ein „neues Knie“ kann z. B. in einer psychosomatischen Klinik nicht behandelt werden. Bietet die Einrichtung besondere Therapieangebote, die Sie gern wahrnehmen möchten oder die Ihnen Ihr/e Arzt/Ärztin explizit empfiehlt?
Auch die Entfernung zum Wohnort, die Möglichkeit Ihr Kind oder Ihren Hund mit in die Reha zu bringen oder besondere Therapieangebote können entscheidende Gründe sein.
All das sind wichtige Argumente, mit denen Sie und Ihr/e Arzt/Ärztin die Wahl Ihrer Wunschklinik später in Ihrem Reha-Antrag begründen können. Auch sogenannte persönliche Beweggründe können Sie in den Antrag mit einfließen lassen.
Nutzen Sie eines unserer Formulare, um Ihre Klinikwahl zu begründen und legen es dem Antrag bei, um Ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben.
Sie haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Unterstützung bei Ihrem Reha-Antrag?
Hier finden Sie eine Übersicht aller Services und Hilfen, die wir Ihnen bereitstellen.