Was kostet mich die Reha?
An den Prozessen rund um die Reha sind viele Akteure beteiligt. Das kann schnell verwirren. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie als Patient/in nicht den Überblick verlieren.
Wer übernimmt die Kosten der Reha?
Wer Ihr sogenannter Kostenträger ist und Ihre Reha zahlt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Bei Angestellten und Arbeitnehmern/innen, die nach der Reha wieder in den Beruf zurückkehren möchten, übernimmt etwa die Deutsche Rentenversicherung die Kosten der Rehabilitation. Bei Rentnern/innen zahlt in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung. Keine Sorge: Wenn Sie Ihren Reha-Antrag an den falschen Kostenträger senden, leitet dieser ihn automatisch an die korrekte Stelle weiter.
Welche Kosten übernimmt der Kostenträger?
Egal, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, er zahlt alle Maßnahmen für Sie, die für eine erfolgreiche stationäre Reha notwendig sind:
Ihre anfallenden Reisekosten zur Klinik;
Ihre Unterkunft während der Reha;
Ihre Verpflegung im Klinikrestaurant (Frühstück, Mittagessen, Abendessen);
Ihre ärztliche Betreuung während der Reha;
Ihre verordneten Therapien und Behandlungen während der Reha.
Welche Kosten muss ich als Patient/in selbst tragen?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. In der Regel müssen Versicherte eine Eigenbeteiligung in Höhe von maximal 10 Euro pro Tag leisten, wenn sie eine stationäre Reha in Anspruch nehmen; ähnlich wie bei einem Krankenhaus-Aufenthalt. Dieser Maximalbetrag gilt für alle Kostenträger, kann jedoch unter Umständen niedriger ausfallen. Das ist von Ihrem Monatseinkommen abhängig. Unter Umständen können Sie sich von der Eigenbeteiligung sogar gänzlich befreien lassen, wenn diese eine zu hohe finanzielle Belastung für Sie darstellt. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit Ihrem Kostenträger.
Ist die gesetzliche Krankenversicherung Ihr Kostenträger für die Reha, bezahlen Sie Ihre Eigenbeteiligung direkt vor Ort in der Klinik. Ist der Kostenträger die Rentenversicherung, zahlen Sie diese später direkt an die Rentenversicherung.
Darüber hinaus entstehen Ihnen Kosten, wenn Ihr Hund (Haustier) Sie in der Reha begleiten soll. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Mein Kostenträger ist nicht die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung. Kann ich auch über einen anderen Kostenträger eine Reha in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik machen – und was kostet sie mich?
Bei uns sind Sie auch als Patient/in mit einem anderen Kostenträger herzlich zur Reha willkommen! Weitere Kostenträger können z. B. eine Beihilfestelle, eine private Krankenkasse, eine Berufsgenossenschaft, eine Unfallversicherung oder in Einzelfällen auch die Agentur für Arbeit sein. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für die Reha erhalten haben, sollten Sie sich im ersten Schritt mit Ihrem Kostenträger in Verbindung setzen, um zu erfragen, ob und unter welchen Bedingungen sowie in welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgen kann.
Optionale Zusatzleistungen
Sie haben die Möglichkeit, während der Reha Zusatzleistungen der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik in Anspruch zu nehmen, deren Kosten Sie selbst tragen müssen. Dazu gehören:
die Nutzung unserer Waschmaschinen und Trockner (2,50 € pro Waschladung inkl. Waschpulver, 1,- € je Trocknereinheit);
Leihgegenstände, z. B. eine Nordic-Walking-Ausrüstung (20,- € Pfand) etc.,
Kuchen, Snacks, Kaffeespezialitäten in unserer Cafeteria;
die Unterbringung von Übernachtungsgästen. Informationen dazu finden Sie hier.
medizinische Fußpflege;
Friseur im Untergeschoss der Klinik.