Angebote für Privatpatienten und Selbstzahler in der Orthopädie
Unsere FAQ - alle Infos rund um die Reha in der Rhein-Sieg-Klinik
Fachbereich Orthopädie
Sie möchten wissen, ob Sie mit Ihrem Versicherungsstatus eine Reha in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik machen können? Wir haben für Sie eine FAQ-Liste zusammengestellt anhand derer Sie, je nach Versicherungsstatus, sehen können, ob eine Reha in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik möglich ist und was Sie dafür tun müssen.

1. Ich bin (beihilfeberechtigt) privatversichert und möchte in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik eine Reha machen. Ist das möglich und was muss ich tun?
Ja, die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik nimmt Sie gerne als (beihilfeberechtigte/r) privatversicherte/r Rehabilitand/in auf. Sie benötigen ein Attest Ihres Arztes/Ihrer Ärztin, der/die Ihnen die Notwendigkeit der Reha bescheinigt, sowie Ihre medizinischen Befunde. Dann holen Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse (und ggf. der Beihilfestelle) Kostenübernahmebescheinigungen ein. Sobald Sie die Kostenübernahmebescheinigung(en) und die Unterlagen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin vorliegen haben, schicken Sie diese an die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik und erhalten anschließend alle weiteren Informationen und Verträge, sowie den nächsten freien Termin zugeteilt. Bitte beachten Sie, dass in unseren Kliniken verschiedene Wartezeiten herrschen, welche bei der Planung Ihrer Reha berücksichtigt werden müssen.
Der Tagessatz setzt sich aus den Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und die ärztliche Behandlung durch den Stationsarzt zusammen. Die Therapien und Medikamente und eine eventuelle Chefarztbehandlung werden einzeln abgerechnet. Klassischerweise müssen Sie für den Anteil, den die Beihilfe übernimmt, in Vorkasse treten. Vor oder nach der Reha können Sie sich den Kostenanteil der Beihilfe erstatten lassen, indem Sie den Behandlungsvertrag der Klinik Ihrer Beihilfestelle vorlegen. Für den Anteil, den Ihre private Krankenversicherung übernimmt, gibt es zwei Szenarien: Entweder die Rehaklinik rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab oder Sie treten auch hier in Vorkasse und bekommen die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet. Ob die Klinik direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann, können Sie in der Patientenabrechnung der Rhein-Sieg-Klinik unter 02293-920-510 erfragen oder uns eine E-Mail schreiben: abrechnung.rhein-sieg-klinik@dbkg.de. Bitte beachten Sie, dass wir keine pauschalisierte Abrechnung vornehmen.
2. Ich bin (beihilfeberechtigt) privatversichert und bin als Krankenhaus- bzw. Akutpatient/in auf eine Reha angewiesen. Ist das in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik möglich und was muss ich dafür tun?
Nach einer stationären Behandlung in einer Akutklinik (z.B. Hüft- oder Knie-TEP-Implantation) besteht in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik die Möglichkeit zur Durchführung einer sogenannten Anschlussheilbehandlung. Diese ist vom Sozialdienst des Akutkrankenhauses bei Ihrem zuständigen Kostenträger, in diesem Fall der Beihilfestelle und Ihrer Privaten Krankenversicherung, im Vorfeld zu beantragen. Darüber hinaus führt die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik für beihilfeberechtigte Patienten sowie Privatpatienten Akutbehandlungen durch, z.B. multimodale Schmerztherapien. Auch hier ist im Vorfeld die Beantragung einer Kostenzusage durch die Beihilfestelle und Ihrer Privaten Krankenversicherung erforderlich.
3. Ich bin gesetzlich krankenversichert mit privater Zusatzversicherung und möchte meine Reha in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik absolvieren. Ist das möglich und was muss ich tun?
Wenn Sie eine Zusatzversicherung über eine Private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben, überprüfen Sie als zusatzversicherter Patient im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz und klären Sie alle Fragen zur Kostenübernahme und möglicher Selbstbehalte bereits im Vorfeld der Aufnahme mit Ihrer PKV. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten Ihres Klinikaufenthalts auch voll übernommen werden.
4. Ich möchte eine Reha als Selbstzahler/in durchführen. Kann ich meine Reha in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik absolvieren und was muss ich tun?
Ja, die Rhein-Sieg-Klinik nimmt Sie gerne als selbstzahlender Rehabilitand auf. Damit wir beurteilen können, ob Sie in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik angemessen behandelt und versorgt werden können, benötigen wir Ihre medizinischen Befunde. Diese werden dann von unseren Fachärzten/innen überprüft.
Für Informationen bezüglich des aktuellen Tagessatzes und der Vorgehensweise bei der Planung Ihrer Reha wenden Sie sich am besten telefonisch an die Patientenaufnahme der Rhein-Sieg-Klinik unter 02293-920-501.
5. Wie lange muss ich warten bis ich meine Reha antreten kann?
Die Wartezeit in der Rhein-Sieg-Klinik beträgt ca. 6 bis 8 Wochen, sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für (beihilfeberechtige) privatversicherte Reha-Patienten/innen. Je nach Verfügbarkeit der Rehaplätze kann sich die Wartezeit allerdings verlängern oder verkürzen.
In der Regel werden Sie für eine Dauer von 3 bis 4 Wochen bei uns aufgenommen.
Wenn Sie Fragen bezüglich der aktuellen Wartezeiten haben, wenden Sie sich gerne an die Dr. Becker Patientenaufnahme der Rhein-Sieg-Klinik unter 02293-920-501.
6. Wie kann ich mir meine Reha als Privatpatient vorstellen?
Wer sich gerne vorab über unser Behandlungsspektrum, unsere Therapiebausteine oder Spezialangebote informieren möchte, findet auf der Seite "Kurzprofil Klinik", links in der Navigation, alle relevanten Informationen.
Wenn Sie Fragen bezüglich der Therapieangebote in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik oder der Klinikausstattung haben, wenden Sie sich gerne an die Dr. Becker Patientenaufnahme der Rhein-Sieg-Klinik unter 02293-920-501.
7. Kann ich als (beihilfeberechtigte/r) Privatpatient/in mein/e Kind/er mit zur Reha bringen?
Leider ist es in der Rhein-Sieg-Klinik nicht möglich, Kinder mit zur Reha zu bringen.
8. Können (beihilfeberechtigte) Privatversicherte Begleitpersonen mitbringen und was müssen die dafür tun?
Begleitpersonen können nach Absprache mit aufgenommen werden. Diese werden mit Ihnen zusammen im Zimmer untergebracht. Für Informationen bezüglich des aktuellen Tagessatzes und der Vorgehensweise bei der Planung Ihrer Reha wenden Sie sich am besten telefonisch an die Patientenaufnahme der Rhein-Sieg-Klinik unter 02293-920-501.
9. Kann ich als (beihilfeberechtigte/r) Privatpatient/in meinen Hund mit zur Reha bringen?
Ja! Bei uns haben privatversicherte Hundebesitzer die Möglichkeit, die Reha in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik im Rahmen der „Reha mit Hund“ gemeinsam mit ihrem vierbeinigen Freund anzutreten.
Sie haben noch Fragen?
Sie interessieren sich für einen Aufenthalt in unserer Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik als Privatpatient/in oder Selbstzahler/in und haben noch Rückfragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Rezeption: