Schritt 3:
Der Sozialdienst hat meinen Reha-Antrag an meinen Kostenträger geschickt – und jetzt?
Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen, sobald diese bei ihm eingehen – dies geht in der Regel sehr schnell, da Ihr Aufenthalt im Krankenhaus zeitlich begrenzt ist und die Zeit drängt. Ihr Sozialdienst wird zeitnah vom Kostenträger über die Entscheidung informiert.
Diese kann unterschiedlich ausfallen:
Ihre Reha in Ihrer Wunschklinik wurde genehmigt
In diesem Fall leitet der Kostenträger seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Um sämtliche Formalitäten wie Anreisedaten und Co. kümmert sich Ihr/e zuständige/r Sozialdienstmitarbeiter/in und teilt Ihnen diese mit.
Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik
Es kann sein, dass Ihr Kostenträger Sie einer seiner sogenannten Vertragskliniken zuweisen möchte, weil er mit dieser einen Vertrag über eine besonders günstige Vergütung abgeschlossen hat. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Wie Sie gegen die Entscheidung Ihres Kostenträgers Widerspruch einlegen, erklären wir Ihnen in unserem Flyer.
Ihre Reha in Ihrer Wunschklinik wurde genehmigt, jedoch sollen Sie dafür eine Zuzahlung leisten
Jede/r gesetzlich Versicherte muss eine Zuzahlung zur Reha in Höhe von 10 €/Tag leisten. In einigen Fällen können Sie von dieser Abgabe befreit werden, z. B. als Rentenversicherungspatient im Übergangsgeld oder bei einem sehr geringen Haushaltseinkommen. Detaillierte Informationen hierzu können Sie bei Ihrem Kostenträger anfragen. Diese Art von Zuzahlung ist hier nicht gemeint.
Es kann vorkommen, dass Ihr Kostenträger für die Bewilligung Ihrer Wunschklinik z. T. erhebliche Zuzahlungen von Ihnen fordert. Unter Umständen kann diese Zuzahlungsforderung rechtens sein.
Wie Sie gegen die Entscheidung Ihres Kostenträgers Widerspruch einlegen, erklären wir Ihnen in unserem Flyer.
Ihre Reha wurde abgelehnt
Grundsätzlich gilt: Eine Absage des Kostenträgers ist nicht in Stein gemeißelt – es kommt immer auf den Grund der Ablehnung an. Diagnosen und Krankenhausvorfälle, die in der Regel eine AHB nach sich ziehen, sind in der Regel festgelegt und werden nur in Ausnahmefällen aus medizinischer Sicht abgelehnt. Manchmal werden aber Formalia oder Fristen nicht eingehalten, was auch zu einer Ablehnung der Reha führen kann. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen bzw. ggf. eine Reha als Heilverfahren (HV) zu beantragen.
Wie Sie gegen die Entscheidung Ihres Kostenträgers Widerspruch einlegen, erklären wir Ihnen in unserem Flyer.
Ihr Reha-Antrag wurde vollständig oder teilweise abgelehnt?
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie am besten Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Kostenträgers einlegen können.
Info „Reha oder Klinikwunsch abgelehnt“
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