Untenstehend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um eine erneute Reha!
Habe ich einen Anspruch auf eine erneute Reha?
In der Regel können Sie bei der DRV eine Reha alle vier Jahre beantragen. Zu dieser Wartezeit zählen auch Reha-Maßnahmen anderer Kostenträger. Diese Frist stellt allerdings nur einen Richtwert dar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine erneute Reha auch bereits vorher bewilligt werden:
Rentenversicherungsträger genehmigen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen vor Ablauf der Frist, wenn eine vorzeitige Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Erwerbs- oder Leistungsfähigkeit zu rechnen ist. Auch Krankenkassen machen Ausnahmen, wenn eine medizinisch dringende Erforderlichkeit vorliegt.
Wenn Sie mehrere Reha-Maßnahmen für unterschiedliche Erkrankungen beantragen, stehen Ihre Chancen auf eine Genehmigung ebenfalls meist gut. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie vor zwei Jahren eine neurologische Reha gemacht haben und nun eine psychosomatische Reha beantragen möchten.
Wer Anspruch auf eine Reha hat, erfahren Sie auch in unserem Video.Kann ich wieder in die letzte Klinik bei Dr. Becker?
Sie haben ein Mitspracherecht bei der Wahl Ihrer Rehaklinik, das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht. Denn Reha ist nicht gleich Reha: Den größten Erfolg werden Sie in einer Einrichtung haben, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Erkrankung ausgerichtet ist und Sie mit modernster Ausstattung und nach neuesten Therapiestandards behandelt. Hat Ihnen die letzte Dr. Becker Klinik also optimal bei Ihren Beschwerden geholfen, können Sie diese gerne wieder in Ihrem Wunsch- und Wahlrecht eintragen.
In unserem Video erklären wir Ihnen, was das Wunsch- und Wahlrecht ist und für wen es gilt.
Wie beantrage ich eine Reha als Heilverfahren?
Möchten Sie eine erneute Reha machen, müssen Sie diese offiziell beantragen. Die Reha müssen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger beantragen. Damit Sie dabei nicht die Orientierung verlieren, nehmen wir Sie an die Hand und führen Sie Schritt für Schritt in Ihre Wunschklinik.
Keine Sorge: Wenn Sie wissen, worauf es beim Antrag ankommt, haben Sie alle Dokumente schneller beisammen und ausgefüllt als gedacht.Weiterführende Informationen zum Antragsprozess finden Sie außerdem hier:
Kurzes Info-Video
Was kann ich tun, wenn mein Reha Antrag abgelehnt wurde?
Sie haben Ihren Reha-Antrag an den Kostenträger geschickt und dieser wurde abgelehnt? Grundsätzlich gilt: Eine Absage ist nicht in Stein gemeißelt. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, dagegen Widerspruch einzulegen. Schauen Sie sich die Absage des Kostenträgers genau an. Denn nur, wenn Sie den Grund der Ablehnung kennen und verstehen, können Sie ein sinnvolles Widerspruchsschreiben verfassen.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie am besten Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Kostenträgers einlegen können.
Wie belege ich die Notwendigkeit einer Reha?
Um eine Rehabilitation genehmigt zu bekommen, wird eine Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit, also der Reha-Bedürftigkeit durch einen Arzt benötigt. In einem Befundbericht hält der/die Arzt/Ärztin die diagnostizierten Erkrankungen fest und vermerkt die dadurch entstehenden beruflichen und gesundheitlichen Einschränkungen. Der Bericht wird zusammen mit dem Reha-Antrag beim Kostenträger eingereicht und dort von einem Sachverständigen geprüft. Wenn der Kostenträger die Reha-Bedürftigkeit bestätigt, ist die Kostenzusage für die Maßnahme sehr wahrscheinlich. Wird die Rehabilitationsbedürftigkeit nicht bestätigt und somit eine Kostenübernahme Ihrer Reha abgelehnt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Wo finde ich eine Vorstellung der Klinik?
Sollten Sie eine weitere Dr. Becker Klinik ausprobieren wollen, ist das kein Problem.
Schauen Sie sich gerne die Übersicht über alle Dr. Becker Kliniken und Ihre Fachbereiche an.
Wo finde ich die Antragsformulare?
Egal, ob Sie das allgemeine Reha-Antragsformular suchen oder ein Formular zum Vorschlag einer Wunsch & Wahlrecht Klinik oder Widerspruchsformulare. Alle hilfreichen Formulare finden Sie unseren Downloadbereich.
Besteht die Möglichkeit, an einer Rehabilitation teilzunehmen, auch wenn ich zuhause Angehörige pflegen muss?
Die Entscheidung, eine Rehabilitation in Anspruch zu nehmen, kann für viele Menschen mit gesundheitlichen Herausforderungen von entscheidender Bedeutung sein. Doch für einige, die zuhause für pflegebedürftige Angehörige verantwortlich sind, kann die Vorstellung einer Reha zu einer scheinbar unüberwindbaren Hürde werden. Folgende Lösungen kann es geben:
1. Frühzeitige Planung und Kommunikation:
Es ist wichtig, sowohl mit den betroffenen Familienmitgliedern als auch mit den zuständigen Reha-Einrichtungen im Vorfeld zu sprechen. Oft können flexible Lösungen gefunden werden, die den Bedürfnissen der Patienten und ihrer Angehörigen gerecht werden.
2. Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege:Eine Möglichkeit, familiäre Verpflichtungen und die Notwendigkeit einer Rehabilitation zu vereinen, besteht in der Nutzung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Diese bieten die Möglichkeit, den pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend in professionelle Hände zu geben, während der Rehabilitationsprozess des anderen Familienmitglieds stattfindet.
3. Familienunterstützende Dienste:In einigen Regionen gibt es gemeinnützige Organisationen und Dienstleister, die familienunterstützende Dienste anbieten. Dazu gehören beispielsweise mobile Pflegedienste, die den betreuenden Angehörigen unter die Arme greifen und zeitweise die Pflege übernehmen können.
4. Austausch mit anderen Angehörigen:Der Erfahrungsaustausch mit Menschen in ähnlichen Situationen kann wertvolle Einsichten und praktische Lösungen bieten. Online-Foren, Selbsthilfegruppen oder lokale Netzwerke können dazu beitragen, Informationen und Unterstützung zu finden, um die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.
Wir möchten Ihnen helfen eine erneute Reha zu machen!
Sie haben weiterhin Fragen oder wissen bei der Antragsstellung nicht weiter. Haben Sie keine Bedenken uns unter einer der Möglichkeiten zu kontaktieren:

Sie haben sich eine Dr. Becker Klinik ausgesucht, aber Sie haben noch Detailfragen?
Unsere Kliniken beraten Sie gerne bei Ihren Fragen rund um Ihre Klinikwahl und den Reha-Antrag.

Sie haben noch allgemeine Fragen und benötigen Hilfe bei der Entscheidung für eine Reha, Ihrer Klinikwahl oder beim Reha-Antrag?
In diesen Fällen hilft Ihnen unser Dr. Becker Infoservice-Team gerne weiter!
Dr. Becker Infoservice
Tel. 0221 – 588 30 822
Chat: Auf der Webseite www.dbkg.de
E-Mail: infoservice@dbkg.de