Zur Übersicht

19.10.2026 08:46 Uhr
Psychosomatische Reha abgelehnt – Was jetzt?
Ihr Reha-Antrag wurde abgelehnt? Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung: In der Regel beträgt die Frist einen Monat nach Zugang des Bescheids.
Gehen Sie gezielt auf den Ablehnungsgrund ein. Bitten Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre psychotherapeutische Praxis um einen ergänzenden Befundbericht. Daraus sollte hervorgehen:
Welche psychische Erkrankung liegt vor und wie beeinträchtigt sie Ihren Alltag?
Welche beruflichen Tätigkeiten sind eingeschränkt und wodurch ist Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet?
Welche ambulanten Behandlungen haben Sie bereits erhalten – mit welchen Ergebnissen?
Welche Einschränkungen bestehen weiterhin und warum benötigen Sie eine multimodale psychosomatische Reha, die verschiedene Therapieansätze verbindet?
Fehlt eine ambulante Vorbehandlung, weil kein zeitnaher Therapieplatz verfügbar ist? Dokumentieren Sie Ihre Suche und Wartezeiten. Lassen Sie medizinisch begründen, warum weiteres Warten Ihre Erkrankung verfestigen oder Ihre Erwerbsfähigkeit gefährden könnte. Ein fehlender Therapieplatz allein garantiert keine Bewilligung.
Weitere Infos zum Thema Rehaantrag finden Sie auch hier:
https://dbkg.de/reha-antrag/antrag-als-heilverfahren/ruckmeldung-des-kostentragers
Zur Übersicht



