Glossar
Wir möchten Ihnen hier ausführlich Begriffe erklären, die Sie vielleicht in unseren Qualitätsprofilen gelesen haben oder denen Sie während Ihrer Reha begegnen.
Patientenzufriedenheit
Die Patientenzufriedenheit bezieht sich auf die Zufriedenheit eines Rehabilitanden mit der medizinischen, pflegerischen, therapeutischen und ggf. psychologischen Betreuung und Behandlung, den Einrichtungsangeboten, den Schulungen, Vorträgen und Beratungen sowie der Vorbereitung auf die Zeit nach der Reha.
Subjektiver Behandlungserfolg
Der Subjektive Behandlungserfolg eines Rehabilitanden gibt den Erfolg der Rehabilitation aus Sicht des Rehabilitanden wieder. Er bezieht sich u.a. auf die Besserung des Gesundheitszustandes sowie die Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf.
Gesamtzufriedenheit
Die Gesamtzufriedenheit mit der medizinischen Behandlung bezieht sich auf die Zufriedenheit mit der ärztlichen, pflegerischen und ggf. psychologischen/psychotherapeutischen Betreuung, die Zufriedenheit mit Schulungen, Vorträgen und den Behandlungen sowie mit den durchgeführten Beratungen.
Die Gesamtzufriedenheit mit den Einrichtungsangeboten und der Hotellerie bezieht sich auf die Zufriedenheit mit der Betreuung, dem Essen und der Organisation sowie dem Zimmer und der Reinigung.
Net Promoter Score (NPS)
Der Net Promoter Score (NPS) liefert Hinweise auf die Kunden-Zufriedenheit. Er kann einen Wert zwischen -100 und +100 annehmen. Dabei ist ein NPS >0 ein gutes Ergebnis, ein NPS >30 ein sehr gutes Ergebnis und ein NPS >70 exzellent. Die Zufriedenheit wird auf einer Skala von 0-10 abgetragen, wobei 10 die bestmögliche und 0 die schlechteste Bewertung darstellt.
Der NPS berechnet sich wie folgt: ∑(10+9) - ∑(6+5+4+3+2+1+0) = natürliche Zahl
Reha-Therapiestandards (RTS)
Die Reha-Therapiestandards (RTS) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen ein Instrument der Reha-Qualitätssicherung dar. Sie basieren auf dem Therapiekonzept der medizinischen Rehabilitation und Ergebnissen von wissenschaftlichen Literaturrecherchen zur Wirksamkeit. Dementsprechend wurden sogenannte evidenzbasierte Therapiemodule (ETM) entwickelt, die sich am Bedarf der individuellen gesundheitlichen Problemlagen der Rehabilitand:innen orientieren. Es werden Vorgaben gemacht zu Mindestdauer und Mindesthäufigkeit von Therapie-Leistungen sowie dem Mindestanteil von Rehabilitand:innen, die mindestens einen Anteil der Therapie-Leistungen bezogen auf ein bestimmtes Krankheitsbild erhalten müssen. Darüber hinaus werden Qualitätsanforderungen zu den Berufsqualifikationen des Personals und der Gruppengröße bezogen auf die Therapien gemacht. Einzeltherapien werden ebenfalls berücksichtigt. Reha-Therapiestandards werden gemäß dem aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand alle drei Jahren überarbeitet.
Aktuell werden in der DBKG die folgenden RTS genutzt:
Orthopädie
-Chronischer Rückenschmerz
-Hüft- und Knie-Total-Endo-Prothese (TEP)
Neurologie
-Schlaganfall – Phase D
Psychosomatik
-Depressive Störungen
Kardiologie
-Koronare Herzkrankheit (KHK)
Reha-Ziele
Reha-Ziele sind die übergeordneten Ziele, die ein Rehabilitand während seiner gesamten Rehabilitationsphase verfolgt. Das umfasst die Vorbereitung auf die Reha, die Zeit während der Reha und die Zeit nach der Reha, in der das Gelernte in den Alltag übertragen und weiterverfolgt wird. Reha-Ziele können kurzfristig sein, zum Beispiel für die Dauer der Reha, oder langfristig für die Zeit danach.
Reha-Ziele können sich auf Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäten, Teilhabe und Kontextfaktoren beziehen. Zu Beginn der Reha werden die Ziele gemeinsam mit dem Rehabilitanden festgelegt. Die Dokumentation erfolgt in der elektronischen Patientenakte, auf die alle am Reha-Prozess beteiligten Berufsgruppen Zugriff haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Therapie an den Reha-Zielen des Rehabilitanden ausgerichtet ist und gegebenenfalls im Verlauf der Reha angepasst werden kann. Aus den Reha-Zielen werden spezifische Therapie-Ziele abgeleitet, die sich auf die Therapien der verschiedenen therapeutischen Berufsgruppen beziehen.
Ein Reha-Ziel ist kein Wunsch oder eine Erwartung, kann aber auf Grundlage eines Wunsches formuliert werden. Die Zielformulierung kann nach dem "S.M.A.R.T."-Prinzip erfolgen, das für spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert steht. Zum Beispiel könnte das kurzfristige Ziel eines Hüft-TEP-Patienten sein, am Ende der Reha 500 Meter am Stück gehen zu können. Ein langfristiges Ziel für die Zeit nach der Reha könnte sein, ein Jahr nach der Reha ohne Schmerzen 5 Kilometer wandern zu können.
Bei der Zieldefinition sollten der angestrebte Zustand, die Lebenswelt des Rehabilitanden und sein Beitrag zur Zielerreichung berücksichtigt werden. Ziele sollten verbindlich sein, positiv formuliert werden und den Rehabilitanden zum aktiven Handeln motivieren. Das Reha-Team unterstützt den Rehabilitanden bei der Zielerreichung und überprüft den Fortschritt während Visiten und Behandlungen. Um eine Überforderung zu vermeiden, sollten maximal 3-5 Ziele oder auch nur ein gut durchdachtes Ziel festgelegt werden. Es ist auch möglich, Ziele nach ihrem Grad der Zielerreichung abzustufen oder einzelne Ziele zu priorisieren.
Der Prozess der Zielerreichung endet nicht unbedingt mit dem Ende der Reha, sondern wird auch nach der Abreise des Rehabilitanden weiterverfolgt. Vor der Abreise wird der Grad der Zielerreichung, sowohl aus Sicht des Rehabilitanden als auch aus Sicht des Behandlers, gemeinsam besprochen und bewertet. Im Entlassbericht wird schließlich festgehalten, wie der Grad der Zielerreichung aus beiden Perspektiven bewertet wird und welche weiteren Maßnahmen für die Zeit nach der Reha vereinbart oder empfohlen werden.
Beschwerdequote
Die Beschwerdequote gibt wieder, wie viele Beschwerden uns von Rehabilitandenseite im Vergleich zu allen unseren Rehabilitanden erreicht haben. Bezüglich der Beschwerde-Quote orientiert sich die Dr. Becker Klinikgruppe an den Vorgaben der DRV. Ziele unseres Beschwerdemanagements sind, einerseits Patientenbeschwerden hinsichtlich ihres Inhaltes sachlich zu bewerten und mögliche Konsequenzen und Verbesserungen abzuleiten und andererseits den Beschwerdeführer durch eine entsprechende Antwort in seinem Anliegen ernst zu nehmen und einen positiven Eindruck durch professionelles Handeln zu hinterlassen.
Wiederholerquote
Die Wiederholerquote gibt wieder, wie viele Rehabilitanden sich erneut für eine Reha in einer Dr. Becker-Klinik entschieden haben.
Wunsch- und Wahlrecht
Jeder Patient hat das Recht, sich die Einrichtung für seine Rehabilitation selbst auszusuchen, wenn der Kostenträger die DRV (Deutsche Rentenversicherung) ist. Um dieses Wunsch- und Wahl-Recht ausüben zu können, muss die gewünschte Reha-Einrichtung medizinisch auf das individuelle Krankheitsbild ausgerichtet sein. Die Wunschklinik sollte also aufgrund von medizinischen Gründen (bspw. besondere Therapieverfahren) oder persönlichen Beweggründen geeignet sein. Der Kostenträger ist dazu verpflichtet, neben anderen Faktoren, auch die Wünsche des Patienten bei der Zuweisung zu einer Reha-Einrichtung zu berücksichtigen. Wird bei Antragsstellung zu einer Rehabilitation keine Wunschklinik angegeben, wählt der Kostenträger vier passende Reha-Einrichtungen nach den Kriterien Qualität, Entfernung und Wartezeit aus. Der Patient kann anschließend aus diesen vier Optionen seine passende Reha-Einrichtung auswählen.
Diese Infografik bietet Ihnen einen guten Überblick über das Wunsch- und Wahlrecht.
KTL
Die KTL (Klassifikation therapeutischer Leistungen / Therapeutische Versorgung) ist eine Dokumentation der durchgeführten therapeutischen Leistungen eines Rehabilitanden im Rahmen der Reha. Diese werden an klar definierten Qualitätsmerkmalen ausgerichtet. Berücksichtigt werden sowohl Dauer als auch Häufigkeit der Therapien.
MBOR
Das Ziel der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) besteht darin, Menschen mit funktionellen Einschränkungen durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und unterstützende Angebote dabei zu helfen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten und so ihre berufliche Integration zu fördern.
Die Dr. Becker Klinikgruppe bietet die MBOR in den Stufen A und B für Rehabilitanden in den Indikationen Kardiologie, Neurologie, Orthopädie und Psychosomatik an.
Die berufsbezogenen Basis-Maßnahmen der MBOR Stufe A beinhalten u.a. Informationen zum Sozialrecht, Hirnleistungstraining, Therapien zur Stressbewältigung und Entspannung, arbeitsbezogene Ergotherapie sowie Beratungen durch den Sozialdienst.
Voraussetzung für die Zuweisung in eine MBOR Stufe B ist das Vorliegen einer besonderen beruflichen Problemlage (BBPL). Dies wird vor Beginn der Reha durch entsprechende Screening-Fragebögen ermittelt. Zu den arbeitsbezogenen Kern-Angeboten der Stufe B gehören berufsbezogene Diagnostik, psychosoziale Beratung, berufsbezogene Gruppen und das Arbeitsplatztraining.
Zum Abschluss der Reha erhalten die Rehabilitanden Empfehlungen zum weiteren therapeutischen und beruflich-rehabilitativen Vorgehen bzw. zur weiteren Festigung von Trainingsmotivation, Verhaltensänderung und Verbesserung funktioneller Defizite. Bei bedarfsrelevanten Änderungsvorschlägen werden ein Reha-Fachberater oder Fallmanager bzw. ein Integrationsfachdienst frühzeitig in die Planungen mit einbezogen.
Scores / Testverfahren
Funktions-Fragebogen Hannover
Der Funktions-Fragebogen Hannover zur alltagsnahen Diagnostik der Funktionsbeeinträchtigung durch Rückenschmerzen (FFbH-R) dient der Einschätzung der subjektiven Funktionskapazität bei Alltagstätigkeiten, wenn z.B. eine Beeinträchtigung durch Rückenbeschwerden vorliegt. Es wird mittels 12 Fragen auf einer dreistufigen Skala (1 „Nein, oder nur mit fremder Hilfe“ – 3 „Ja“) erhoben, ob die Bewältigung einer Tätigkeit möglich ist oder nicht. Je höher der ermittelte Wert, desto besser ist die Funktionsfähigkeit.
BSI
Das Brief Symptom Inventory (BSI) ist ein häufig genutztes Selbstbeurteilungsverfahren zur Erfassung psychischer und körperlicher Symptome innerhalb der vergangenen sieben Tage. Eine Verbesserung um ……… Punkte stellt einen deutlichen Rückgang der empfundenen Symptome dar.
BDI
Das Beck-Depressions-Inventar (BDI) ist ein validiertes, psychodiagnostisches Selbstbeurteilungsverfahren zur Erfassung der Schwere depressiver Symptome im Verlauf der letzten Woche. Eine Verbesserung um ……. Punkte stellt einen deutlichen Rückgang der psychischen Symptome dar.
Barthel-Index
Der Barthel-Index dient der Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten und zur systematischen Erfassung von Selbstständigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit. Der Index findet für alle neurologischen Rehabilitanden Anwendung und reicht von 0 bis 100 Punkte.
0-40 Punkte spiegeln einen hohen pflegerischen Unterstützungsbedarf wider. Der Patient ist auf einen Rollstuhl angewiesen und kann sich nicht selbstständig waschen und/oder ankleiden. Bei 75-100 Punkten ist der Patient in der Lage, sich eigenständig, ggfs. auch mit einem Hilfsmittel, fortzubewegen.
Herzangst-Fragebogen (HAF-17)
Der Herzangst-Fragebogen (HAF-17) dient der Erkennung von herzbezogenen Ängsten, die im Zusammenhang mit kardiologischen Erkrankungen und/oder psychischen Störungen stehen.
Der HAF-17 besteht aus 17 Items, die sich auf die Subskalen Vermeidungsverhalten, Furcht und Selbstaufmerksamkeit beziehen. Die Auswertung erfolgt über die Mittelwerte der Einzel-Items, die über eine 5-stufige Skala (0=nie, 4=immer) zu beantworten sind. Die ermittelten Werte können demnach zwischen 0 und 4 liegen.
Staffelstein-Score
Der Staffelstein-Score wird nach Hüft- und Knie-TEP-Operationen angewendet. Er misst z. B. die Schmerzfreiheit, Hüft- und Kniefunktionalität oder inwieweit wieder Aktivitäten des täglichen Lebens möglich sind. Maximal können 120 Punkte erreicht werden, die den bestmöglichen funktionellen Status eines Patienten beschreiben.
Die Verbesserung des Score-Wertes um fast 30 Punkte kann zum Beispiel zeigen, dass ein Patient sich am Ende der Reha wieder weitgehend selbst versorgen kann, sich seine vielleicht bei Anreise bestehenden Schmerzen gebessert haben und er eine gute Gelenkfunktion sowie eine für den Alltag erforderliche Mobilität erreicht hat.
Patient Health Questionnaire, PHQ-D
Der Gesundheitsfragebogen für Patienten (Patient Health Questionnaire, PHQ-D) dient der Erfassung des Schweregrads von psychischen Störungen bzw. des Behandlungserfolgs. Die hier genutzte Kurzform beinhaltet das Modul Depression (PHQ-9). Die Fragen werden auf einer 4-stufigen Skala beantwortet und der ermittelte Wert kann zwischen 0 und 27 liegen. Je höher der Wert, desto schwerer ist der Grad der Depression einzuschätzen.