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02.07.2024 16:05 Uhr
Konstruktiver Austausch mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach zur Versorgung von neurologischen Patientinnen und Patienten
Gemeinsam mit dem Deutschen Gehirnrat (GBC), dem Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. und weiteren Fachgesellschaften tauschten sich der Bundesverband NeuroRehabiliation e.V. (BNR), vertreten durch Prof. Dr. med. Thomas Mokrusch und Dr. Ursula Becker, im Rahmen eines Fachgesprächs mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach zur Versorgungssituation neurologischer Patientinnen und Patienten aus.
Zunächst wurde die Anregung des GBC, vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. med. Thomas Mokrusch, für eine „Allianz gegen das Schädel-Hirn-Trauma“ sowie für einen bundesweiten Aktionstag unter Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers von Prof. Dr. Lauterbach sehr positiv aufgenommen.
In dem persönlichen Austausch setzten sich die BNR-Vorstandsvertretenden gemeinsam mit ihren Kolleginnen und -kollegen der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) sowie einem Vertreter der Patientenorganisation Schädelhirnpatienten in NOT" und weiteren Fachverbänden für den Erhalt bestehender Versorgungsstrukturen für neurologische Patientinnen und Patienten ein.
Gemeinsam wurde im Gespräch auf die besondere Situation der neurologischen Fachkrankenhäuser im Kontext der Krankenhausplanung sowie auf deren hohe Versorgungsqualität hingewiesen. Die Teilnehmenden baten darum, die Rückmeldungen der Fachgesellschaften bei der weiteren Konkretisierung und Ausgestaltung der Krankenhausplanung zu berücksichtigen, damit die Fachkliniken die Patientenversorgung in gewohnt hoher Qualität fortsetzen können. Ebenso wurde betont, dass aus Sicht relevanter Fachgesellschaften (DGNR, BNR, DGN, DGNI und DSG, siehe Stellungnahme) in den Qualitätsanforderungen der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR) insbesondere die neurorehabilitative Expertise anstatt anderer Qualitätsanforderungen ausgewiesen werden müsse. Denn Betroffene profitieren in dieser Versorgungsphase nachgewiesenermaßen in erster Linie von dem professionsübergreifenden Behandlungsteam (ärztlich, pflegerisch, therapeutisch) sowie einer hohen Therapieintensität. Dies sollte bei der weiteren Konkretisierung berücksichtigt werden.
Des Weiteren wurde auf die aktuell bestehende Versorgungslücke beim Phasenübergang von der Rehabilitationsphase-B auf die Rehabilitationsphase-C hingewiesen. Die Reform der Versorgung bietet die Chance, endlich verbindliche Festlegungen bezüglich der Schnittstellen zu treffen und dadurch Versorgungslöcher zu schließen.
Infolge der zunehmend herausfordernden Personalsituation im Bereich der Pflege wurde zudem die im Koalitionsvertrag erwähnte Zulassung von Rehabilitationskliniken als Ausbildungsstätten für Pflegefachkräfte thematisiert und eine zeitnahe Umsetzung angeregt, denn die Rehabilitationskliniken sind gerne bereit, ihr Möglichstes zu tun, um zusätzliche Fachkräfte auszubilden.
Die Darstellungen aus der Perspektive der Fachexpertinnen und -experten, der Patientenvertretung sowie der Rehabilitationskliniken stießen auf großes Interesse beim Bundesgesundheitsminister, der sich für die Ausführungen bedankte und diese für die weitere Ausarbeitung der Krankenhausreform nutzen will.
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Bild: Austausch mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach: BNR-Vorstandsvertretende und weitere Fachverbände setzten sich im Mai für Versorgungsstrukturen für neurologische Patientinnen und Patienten ein.
Bildrechte © BMG
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