Hilfen für Ihren Reha-Antrag

Sie möchten eine Reha in einer Dr. Becker Klinik machen? Wir haben alle wichtigen Infos zum Reha-Antrag, Kosten, Ansprechpersonen und Co. auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Schritt 1:
Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen


Wenn Sie die Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt starten, müssen Sie sich nicht um die Antragsformalitäten kümmern. Viele Patienten/innen sind dazu zu diesem Zeitpunkt auch noch gar nicht in der Lage. Deshalb übernimmt das der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus für Sie. Dieser Service dient dazu, Sie als Patient/in gezielt zu entlasten. Gerade nach einem medizinischen Notfall wie einem Schlaganfall oder Herzinfarkt oder einer erschöpfenden Hüft- oder Knie-Operation kommt diese Unterstützung meist sehr gelegen. Dennoch bedeutet eine bevorstehende AHB nicht, dass Sie bei der Klinikwahl kein Mitspracherecht haben – im Gegenteil.





Wunsch- und Wahlrecht bei der AHB: Ihr Gespräch mit dem Sozialdienst


Wenn Sie bei Ihrer AHB nichts dem Zufall überlassen wollen, ist es wichtig, sich gut auf das Gespräch mit dem/der Sozialdienstmitarbeiter/in vorzubreiten. Denn die Organisation einer AHB, im Krankenhaus auch als „Entlassmanagement“ bezeichnet, ist nur eine von vielen Aufgaben des Sozialdienstes. Je nach der derzeitigen Belegung des Krankenhauses kann es daher vorkommen, dass sich die Sozialdienstmitarbeiter/innen nur wenig Zeit dafür nehmen können, sich gemeinsam mit Ihnen um Ihren Reha-Antrag zu kümmern und Ihnen Ihre Fragen rund um die Anschlussheilbehandlung zu beantworten. Sie werden es Ihnen danken, wenn Sie strukturiert mitarbeiten und klare Vorstellungen davon haben, was Sie möchten.



Am besten funktioniert das wie folgt:

  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Sozialdienst und kündigen Sie dabei an, dass Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht bzgl. der anstehenden AHB sprechen möchten. Auch wenn der Sozialdienst des operierenden Krankenhauses aufgrund seiner vielen Aufgaben häufig sehr schwer im Vorfeld zu erreichen ist, loht es sich hier dranzubleiben.

  • Finden Sie Ihre Wunschklinik. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im nächsten Schritt.

  • Schreiben Sie die Gründe für die Wahl Ihrer Wunschklinik auf.

  • Besprechen Sie Ihre Klinikwahl bei Ihrem Termin mit dem Sozialdienst und geben Sie dem/der Mitarbeiter/in Ihre schriftliche Begründung für Ihre Wunschklinik.


  • Sie haben noch allgemeine Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht oder zur Erstellung einer Begründung für Ihre Klinikwahl? Gibt es noch Gründe, Unsicherheiten oder offene Fragen, die Sie an einem Reha-Antrag hindern? Melden Sie sich bei uns - Wir beraten Sie gerne. Nutzen Sie unsere Dr. Becker Infoservices:


    Online-Services und Chat-Möglichkeit: Dr. Becker Infoservices

    Tel.: 0221 588 30 822

    E-Mail: infoservice@dbkg.de