Hilfen für Ihren Reha-Antrag

Sie möchten eine Reha in einer Dr. Becker Klinik machen? Wir haben alle wichtigen Infos zum Reha-Antrag, Kosten, Ansprechpersonen und Co. auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Ihr Weg in die Reha: der Reha-Antrag


Bei Ihnen oder einem Angehörigen steht eine medizinische Reha an und Sie fragen sich nun, welche Schritte folgen und wie Sie die beste Klinik finden? Tim Becker vom Dr. Becker Infoservice hat alle wichtigen Infos zum Reha-Antrag, zur Klinikwahl, zu Kosten, Ansprechpersonen und Co. auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.





Allgemeine Informationen rund um die Reha und den Reha-Antrag


Wer hat Anspruch auf eine Reha?



Grundsätzlich kann jede Person, die in Deutschland sozialversichert ist, eine medizinische Reha machen, wenn ein Arzt oder eine Therapeutin sie verordnet.

Denn das Gesetz spricht jedem das Recht zu, notwendige Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, mit denen Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden können. Und genau darum geht es bei der Reha: Sie zielt darauf ab, eine körperliche oder psychische Erkrankung zu mildern oder ganz zu beheben.




Was ist der Unterschied zwischen Kur und Rehabilitation?


Eine Reha ist nicht mit einer Kur zu verwechseln: Eine Kur ist eher eine Art Gesundheitsurlaub und verfolgt das Ziel, gesunde Menschen mit Risikofaktoren vor Krankheiten zu bewahren und fällt in den Bereich der Prävention. Sie sichert also eher den Erhalt der Gesundheit und dient nicht der Überwindung einer Erkrankung. Detaillierte Informationen zu den Zielen einer Reha finden Sie hier.





Wie beantrage ich eine Reha?


Möchten Sie eine Reha machen, müssen Sie diese offiziell beantragen. Im deutschen Gesundheitssystem gibt es dafür zwei Wege: die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) und das Heilverfahren (HV).



Unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt: das Heilverfahren (HV)


Das Heilverfahren (HV) kann immer dann erfolgen, wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert – also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation. Ein Heilverfahren unterstützt z. B.

  • Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose, chronischen Rückenschmerzen oder einer Herzschwäche

  • Menschen mit psychischer Erkrankung wie Burn-out, Depressionen oder Angststörungen.


Je nach Erkrankung verfolgt das HV das Ziel,

  • Ihren Gesundheitszustand zu verbessern;

  • ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten;

  • bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren.


Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem Arzt oder – wenn Sie in ambulanter Psychotherapie sind – auch Ihrer Therapeutin kommen. Sie können dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Therapeuten dazu beraten lassen.





Nach einem Krankenhausaufenthalt: Die Anschlussheilbehandlung (AHB)


Die Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden, kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einem medizinischen Notfall wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder nach bestimmten Operationen (z. B. Hüft- oder Knie-TEP). Die AHB unterstützt Sie dabei, sich von dem medizinischen Ereignis zu erholen und beeinträchtigte körperliche Funktionen wiederherzustellen.


Wer verordnet die AHB?

Ob Ihnen eine AHB helfen kann, prüft der Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus. Wenn ja, wird Ihnen eine AHB verordnet.


Wer regelt die Antrags-Formalitäten?

Der Sozialdienst im Krankenhaus wird Ihnen rund um den Antrag zur Seite stehen und die Formalitäten für Sie regeln.


Wichtig:

Sie haben auch hier Mitspracherecht bei der Wahl Ihrer Rehaklinik! Sprechen Sie mit dem Sozialdienst über Ihre Bedürfnisse. Eine Checkliste für die Wahl der richtigen Klinik finden Sie hier.

Sollte Ihre OP planbar sein (z. B. bei einer Hüft- oder Knie-TEP), können Sie auch schon vor Ihrer OP mit dem Sozialdienst über Ihre Reha sprechen.


Was Sie jetzt noch tun müssen, erfahren Sie hier:





In den Dr. Becker Kliniken können Sie sowohl eine Reha als AHB als auch als HV machen. Ob und welche Klinik sich am besten für Sie eignet, können Sie hier nachlesen. Bitte beachten Sie: In beiden Fällen müssen Sie die Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragen – jedoch auf unterschiedliche Weise.